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Unabhängige Vermögensverwalter

Was Sie über unabhängige Vermögens­verwalter wissen sollten

Immer mehr Privat­anleger, Stiftungen und insti­tuti­onelle Kunden setzen bei der Betreuung ihres Vermögens auf unab­hängige Experten. In Deutsch­land gibt es rund 500 Vermögens­verwalter, die eine Zulassung der Bundes­anstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht (BaFin) besitzen.

Warum sollten Sie gerade diesen Finanz­experten Ihr Vermögen anvertrauen?

Unab­hängig­keit

Als unab­hängiger Vermögens­verwalter unterliegen wir keinerlei  fremder Konzern­interessen. Anlage­entscheidungen für Ihr Vermögen treffen wir ausschließlich auf der Basis, der mit Ihnen individuell festgelegten Anlage­strategie. Innerhalb  der vereinbarten Anlage­strategie können wir für Sie in alle am Markt verfügbaren Wertpapiere investieren.

Zu­las­sung und fort­laufen­de Kon­trolle

Verbunden mit der Zulassung zur Vermögens­verwaltung werden wir jährlich von einem Wirtschafts­prüfer nach den Vorgaben des Wertpapier­handels­gesetzes geprüft.

Kosten und Trans­parenz

Gemeinsam mit Ihnen vereinbaren wir ein Grund­honorar als prozentualer Fixbetrag vom Anlage­vermögen und eine Erfolgs­beteiligung. Wir erhalten keine versteckten Provisionen. Alle Kosten von Produkten oder Transaktionen werden Ihnen transparent ausgewiesen.

Hohe Fach­kompe­tenz und Konti­nuität in der Betreuung

Bereits bei der Zulassung müssen Vermögens­verwalter ihre Kompetenz und Zuverläs­sigkeit unter Beweis stellen. Darüber hinaus besitzen sie in der Regel zahlreiche fachliche Zusatz­qualifikationen und Weiter­bildungen, die über die reinen Anfor­derungen der Vermögens­beratung hinausgehen. Vermögens­verwalter bieten personelle Kontinuität bei der langfristigen Begleitung ihrer Kunden.

Sicherheit

Die Wertpapiere und Konto­guthaben werden ausschließlich unter dem Namen der Kunden bei einer inländischen Depotbank auf Grundlage der deutschen Einlagen­sicherung verwahrt. Wertpapiere sind dort Sonder­vermögen und bei der ausgewählten Bank entsprechend abgesichert. Der Vermögens­verwalter erhält von seinen Kunden eine reine Dispo­sitions­vollmacht.

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