Was Sie über unabhängige Vermögensverwalter wissen sollten
Immer mehr Privatanleger, Stiftungen und institutionelle Kunden setzen bei der Betreuung ihres Vermögens auf unabhängige Experten. In Deutschland gibt es rund 500 Vermögensverwalter, die eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besitzen.
Warum sollten Sie gerade diesen Finanzexperten Ihr Vermögen anvertrauen?
Unabhängigkeit
Ein unabhängiger Vermögensverwalter unterliegt keinerlei Konzerninteressen. Er trifft seine Anlageentscheidungen ausschließlich auf Basis der festgelegten Anlagestrategie und des Rendite-Risiko-Profils seiner Kunden und nicht aufgrund von Vertriebsvorgaben. Er kann auf der Grundlage der besprochenen Anlagestrategie auf alle Produkte zugreifen, die der Markt bietet.
Zulassung und fortlaufende Kontrolle
Verbunden mit der Zulassung zur Vermögensverwaltung werden Vermögensverwalter jährlich von Wirtschaftsprüfern nach den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes geprüft.
Kosten und Transparenz
Mit dem Kunden wird ein Grundhonorar als prozentualer Fixbetrag vom Anlagevermögen und eine Erfolgsbeteiligung vereinbart. Vermögensverwalter erhalten keine versteckten Provisionen. Alle Kosten von Produkten oder Transaktionen werden den Kunden transparent ausgewiesen.
Hohe Fachkompetenz und Kontinuität in der Betreuung
Bereits bei der Zulassung müssen Vermögensverwalter ihre Kompetenz und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Darüber hinaus besitzen sie in der Regel zahlreiche fachliche Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen, die über die reinen Anforderungen der Vermögensberatung hinausgehen. Vermögensverwalter bieten personelle Kontinuität bei der langfristigen Begleitung ihrer Kunden.
Sicherheit
Die Wertpapiere und Kontoguthaben werden ausschließlich unter dem Namen der Kunden bei einer inländischen Depotbank auf Grundlage der deutschen Einlagensicherung verwahrt. Wertpapiere sind dort Sondervermögen und bei der ausgewählten Bank entsprechend abgesichert. Der Vermögensverwalter erhält von seinen Kunden eine reine Dispositionsvollmacht.