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Unabhängige Vermögensverwalter

Was Sie über unabhängige Vermögens­verwalter wissen sollten

Immer mehr Privat­anleger, Stiftungen und insti­tuti­onelle Kunden setzen bei der Betreuung ihres Vermögens auf unab­hängige Experten. In Deutsch­land gibt es rund 500 Vermögens­verwalter, die eine Zulassung der Bundes­anstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht (BaFin) besitzen.

Warum sollten Sie gerade diesen Finanz­experten Ihr Vermögen anvertrauen?

Unab­hängig­keit

Ein unab­hängiger Vermögens­verwalter unterliegt keinerlei Konzern­interes­sen. Er trifft seine Anlage­entschei­dungen ausschließlich auf Basis der festge­legten Anlage­strategie und des Rendite-Risiko-Profils seiner Kunden und nicht aufgrund von Vertriebs­vorgaben. Er kann auf der Grundlage der bespro­chenen Anlage­strategie auf alle Produkte zugreifen, die der Markt bietet.

Zu­las­sung und fort­laufen­de Kon­trolle

Verbunden mit der Zulassung zur Vermögens­verwaltung werden Vermögens­verwalter jährlich von Wirtschafts­prüfern nach den Vorgaben des Wertpapier­handels­gesetzes geprüft.

Kosten und Trans­parenz

Mit dem Kunden wird ein Grund­honorar als prozentualer Fixbetrag vom Anlage­vermögen und eine Erfolgs­beteiligung vereinbart. Vermögens­verwalter erhalten keine versteckten Provisionen. Alle Kosten von Produkten oder Transaktionen werden den Kunden transparent ausgewiesen.

Hohe Fach­kompe­tenz und Konti­nuität in der Betreuung

Bereits bei der Zulassung müssen Vermögens­verwalter ihre Kompetenz und Zuverläs­sigkeit unter Beweis stellen. Darüber hinaus besitzen sie in der Regel zahlreiche fachliche Zusatz­qualifikationen und Weiter­bildungen, die über die reinen Anfor­derungen der Vermögens­beratung hinausgehen. Vermögens­verwalter bieten personelle Kontinuität bei der langfristigen Begleitung ihrer Kunden.

Sicherheit

Die Wertpapiere und Konto­guthaben werden ausschließlich unter dem Namen der Kunden bei einer inländischen Depotbank auf Grundlage der deutschen Einlagen­sicherung verwahrt. Wertpapiere sind dort Sonder­vermögen und bei der ausgewählten Bank entsprechend abgesichert. Der Vermögens­verwalter erhält von seinen Kunden eine reine Dispo­sitions­vollmacht.

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